Was ist das Ziel der Ergotherapie?

Ziel der Ergotherapie ist es, die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Klient:innen zu fördern, Hilfsmittel anzubieten und Kompensationsstrategien zu vermitteln, um so die Lebensqualität im Alltag maßgeblich zu steigern.

Bild Orthopädie/Handtherapie

Orthopädie (Handtherapie)

Die Ergotherapie im Bereich der Orthopädie und Handtherapie konzentriert sich auf Menschen jeden Alters mit Funktionsstörungen im Stütz- und Bewegungsapparat. In der Kinder-Orthopädie liegt ein Fokus auf der Prävention von Spätfolgen, bei erwachsenen Klient:innen auf der Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeiten – insbesondere im Bereich der Handrehabilitation.

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Neurologie

In der Neurologie bietet die Ergotherapie durch differenzierte Testverfahren und effektive Behandlungsmethoden spezialisierte Unterstützung für Menschen mit Schädigungen des Nervensystems, sei es durch akute Ereignisse wie Schlaganfälle oder chronische neurologische Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose.

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Psychiatrie

In der Psychiatrie und Psychosomatik spielt die Ergotherapie eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen. Die klientenzentrierte Therapie setzt auf Vertrauen und Achtung als Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit z.B. bei Angst- und Zwangsstörungen bis hin zu Suchterkrankungen.

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Kompetenzen

Ich bin zertifizierte Ergotherapeutin und Mitglied im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie). Ich praktiziere mittlerweile seit 2008 und besuche regelmäßig Fortbildungen im Bereich der Ergotherapie, Handtherapie sowie Schmerztherapie.

Ausbildung

Ergotherapeutin/Handtherapeutin nach der Akademie für Handrehabilitation, Neurohandtherapie Module I-V der Akademie für Handrehabilitation, Schmerztherapie Liebscher&Bracht, Fachgebiete Neurologie, Orthopädie

Hausbesuche

Neben der Behandlung in der Praxis bieten wir auch Hausbesuche an. Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause, wenn Ihr behandelnder Arzt dies für notwendig erachtet und auf Ihrem Rezept anordnet.

Abrechnung / Krankenkassen

Die Abrechnung erfolgt mittels Rezept Ihres behandelnden Arztes über alle Krankenkassen (Kassenzulassung vorhanden). Es ist eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes zu leisten (außer Sie sind befreit). Die Heilmittelverordnung („Rezept“) darf nicht älter als 28 Tage sein.

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